Immmobilienrecht
Immobilienrecht
Wenn Sie ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, ist das meistens von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Deshalb haben Käufer und Verkäufer ein gemeinsames Interesse daran, dass der Kaufvertrag sorgfältig formuliert und der Vertrag zuverlässig abgewickelt wird. Als Partner an Ihrer Seite begleiten wir Käufer und Verkäufer bei der exakten Formulierung des Vertrages und stehen Ihnen für eine reibungslose Abwicklung zur Seite. Dabei nutzen wir bewährte vertragliche Klauseln, die wir ständig an neue Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und konkrete Einzelfälle anpassen.
Bei dem Kauf eines Objektes vom Bauträger gelten besondere Bestimmungen. Der Träger verkauft in diesem Falle nicht nur ein Grundstück an den Kunden: Er verpflichtet sich außerdem dazu, auf dem Grundstück ein bestimmtes Gebäude zu errichten.
Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke können auch verschenkt werden. Das macht Sinn, wenn zum Beispiel Eltern ihren Kindern Vermögenswerte unentgeltlich zu ihren Lebzeiten zukommen lassen möchten. Dadurch kann die im Todesfall anstehende Erbschaftssteuer umgangen werden. Die Gestaltung eines dafür notwendigen Übertragungsvertrages gehört auch zum Repertoire des Notars.
In den meisten Fällen kann ein Käufer den Preis für eine Immobilie nur mit Hilfe eines entsprechenden Bankkredites realisieren. Dafür schließt er mit einem Bankinstitut seiner Wahl ein gesonderten Darlehensvertrag ab. Die Bank verlangt ihrerseits eine so genannte dingliche Sicherheit, etwa in Form einer Grundschuld oder Hypothek. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung und dem Erwerb Ihrer Immobilie.