Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Wir beraten und betreuen umfassend auf dem Gebiet des Familienrechts.

Bereits mit der Trennung der Eheleute entstehen Ansprüche, z. B. auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Häufig sind zahlreiche Rechtsfragen zu klären. Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht, welches Umgangsrecht steht dem anderen Elternteil zu und wie muss mit der ge­meinsamen Immobilie verfahren werden ? Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung auszie­hen, wer muss den Hauskredit weiter bedienen ?

Wir nehmen die Berechnung sowohl des Trennungsunterhalts als auch des nachehelichen Ehe­gattenunterhalts ebenso für Sie vor, wie die des Kindesunterhalts und unterstützen Sie bei deren gerichtlicher Durchsetzung. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand, sind Fragen des Zugewinnausgleichs zu klären. Auch können nacheheliche Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Eine umfassende und kompetente Rechtsberatung ist im Rahmen von Trennung und Scheidung unerlässlich.