Grundstücks- und Immobilienrecht
Grundstücks- und Immobilienrecht
Rechtsprobleme rund um die Immobilie berühren zahlreiche verschiedene Rechtsgebiete, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind, zB. im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz, Wohnungseigentumsgesetz (WEG), im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), im Nachbarrechtsgesetz, in der Höfeordnung (HöfeO) usw. Dazu gehören Streitigkeiten in folgendem Zusammenhang
- Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, Verzug mit der Kaufpreiszahlung, versteckte Mängel wie nasse Keller oder Rechtsmängel wie Belastungen, Baulasten, Erschließungskosten,
- Streit mit dem Nachbarn um den Grenzverlauf, um die Einfriedigung Zaun, Hecke, Einhaltung von Grenzabständen mit Pflanzen wie Baum, Strauch oder Hecke, Überhänge, Grenzüberbau, Immissionen wie Laub, Lärm, schlechte Luft, Wasser,
- Fragen um Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte, Durchleitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauch,
- Fragen zum Übergabevertrag mit Eltern, Kindern und unter Ehegatten zur Haftungsminimierung bei Selbständigen, zum Zugewinnausgleich oder nach einer Trennung bzw. Scheidung,
- Zwangsversteigerung aus Grundschulden, Hypotheken, Auseinandersetzungsversteigerung zur Auflösung einer Erbengemeinschaft, Miteigentümergemeinschaft,
- Fragen zur Hoferbfolge nach Höfeordnung,
- Streit mit Miteigentümern oder dem Verwalter bei Eigentumswohnungen,
- Fragen zum Grundbesitz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft,
- Streit um die Maklerprovision,
Manche Rechtsfragen sind sogar in mehreren unterschiedlichen Gesetzen geregelt, so zB. das Nachbarrecht im BGB aber auch im Nachbarrechtsgesetz bzw. der Bauordnung. Ohne juristische Hilfe ist man schnell verloren. Die obigen Streitfragen gehören seit über 35 Jahren zu unserer täglichen Arbeit, so dass eine entsprechende Erfahrung vorhanden ist.
Ein Teil der oben aufgeführten Beispiele kann auch das Notariat berühren, so dass im Bedarfsfall auch mit einer notariellen Urkunde und der damit zusammenhängenden Beratung weitergeholfen werden kann.