Strafrecht

Zu schnell gefahren ? Fahrerflucht begangen ? Post von der Staatsanwaltschaft erhalten ? Punkte in Flensburg, Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe werden befürchtet ?

Trifft dies oder ähnliches zu -egal ob berechtigterweise oder nicht- sollten Sie keine Zeit ver­schwenden und möglichst umgehend einen Anwalt aufsuchen.

Ein Schwerpunkt unserer Rechtsberatung und -tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Dies umfasst u.a. die Bereiche des klassischen Strafrechts (z.B. Eigentumsdelikte, Körperverlet­zungen, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsdelikte etc.).

Vor einer Aussage oder einer Einlassung gegenüber Staatsanwaltschaft oder Polizei sollte zu­nächst Akteneinsicht genommen werden. Gegen Vorlage einer Rechtsanwaltsvollmacht erhält der Anwalt Akteneinsicht, d. h. die Ermittlungsakten werden i.d.R. vollständig an den Rechtsan­walt versandt. Hier gilt es, die Akte, insbesondere die Beweissituation richtig einzuschätzen und auf dieser Grundlage die Strategie der Verteidigung mit dem Mandanten abzustimmen. Grund­sätzlich besteht keine Verpflichtung, eine Aussage bei der Polizei zu machen. Sobald man einen Anhörungsbogen erhält, empfiehlt sich der Weg zum Rechtsanwalt. Nach Auswertung der amt­lichen Ermittlungsakte bestehen häufig gute Chancen, die Weichen für eine erfolgreiche Straf­verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu stellen. Wir verhandeln häufig bereits während des Ermittlungsverfahrens mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft. Oft können Anklagen durch geschickte Verhandlungen vermieden werden. Verhandlungsziel ist dann die Einstellung des Verfahrens, unter Umständen gegen Auflagen.

Besonders auch in Jugendstrafsachen besteht ein großes Maß an Verhandlungspotential, da hier der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht. Jugendarrest wird selten verhängt. Zumeist kann das Verfahren gegen Auflage eingestellt werden, z. B. gegen Ab­leistung von Sozialstunden.