Anwaltssozietät
Gissel - Löffler - Rieping
Rechtsanwälte und Notare
Erbrecht
Erbstreitigkeiten sind unerfreulich. Wer streitet sich schon gern mit Eltern, Kindern, Schwägern etc. um das Erbe bzw. den Pflichtteil.
Ein Großteil der Streitigkeiten entsteht, wenn die Erblasser ihre Erbfolge nicht geregelt oder in einem selbst geschriebenen Testament Zweifelsfragen geschaffen haben. So wird häufig nicht bedacht, dass fast immer eine Erbengemeinschaft Erbe wird, wenn kein Testament existiert.
Damit Ihnen dieses nicht widerfährt, sprechen Sie mit unserem Notariat. Dort werden Sie über alle Fragen der Testamentsgestaltung beraten. Die Kosten der Beratung sind regelmäßig in den Kosten für die Beurkundung eines Testaments enthalten. (Übrigens: wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist normalerweise kein Erbschein mehr notwendig. Ein Testament kostet eine Gebühr, ein Erbschein dagegen zwei Gebühren nach dem Wert des Nachlasses. Mit anderen Worten: das selbst geschriebene (oder gar kein) Testament kann (fast - beim Erbschein fällt keine MWSt. an) doppelt so teuer sein, wie ein notariell beurkundetes Testament.
Natürlich können Sie sich auch anwaltlich über Ihre Testamentsgestaltung beraten lasseen. In der Regel wird der Anwalt im Erbrecht aber erst tätig, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist und sich Fragen über die Rechtslage ergeben oder bereits Streitigkeiten aufgetreten sind.
So beraten wir insbesondere über folgende Fragen: