Vorsorge

Vorsorge

Viele Menschen denken bei Stichwort Vorsorge an ein Testament oder einen Erbvertrag. Dabei vertrauen Sie auf die Beratung durch einen unserer Notare. Hierbei stößt man auf ein bewegendes Thema: die rechtliche Vorsorge für den Fall einer Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit.

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmten, welche Person an Ihrer Stelle handeln und Entscheidungen für Sie treffen darf. Eine Situation die dies erfordert ist zum Beispiel ein Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit.

Wir stellen auf Basis Ihrer Erfahrung die richtigen Fragen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung für Sie. Ihre Vorsorgevollmacht wird von uns auf Wunsch im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert.

Gerichte können jederzeit das zentrale Vorsorgeregister einsehen und feststellen, ob für sie eine Vollmacht hinterlegt ist. So wird schnell in Erfahrung gebracht, wer in Ihrem Fall verfügt oder ob ein Betreuer vom Gericht bestellt werden muss.

Anwaltskanzlei Gissel - Löffler - Rieping
Rechtsanwalt und Notar

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