Arbeitsrecht hat viele Seiten

Arbeitsrecht

Egal, ob Überprüfung eines Arbeitsvertrages, fristlose oder ordentliche Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Befristung oder Ver­setzung: Unsere rechtzeitige Beauftragung zeigt Ihnen frühzeitig Chancen und Risiken auf. Wir beraten Sie kompetent unter Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Besonders wichtig ist die Gestaltung des Arbeitsvertrages. Hier gibt es zahlreiche Besonderhei­ten zu beachten, die in der Praxis häufig verkannt werden. Aus diesen Fehlern ergeben sich häufig gravierende Rechtsprobleme und umgekehrt Chancen für den Vertragspartner. Beson­derheiten sind insbesondere bei der Abfassung von Probezeiten, Befristungen und Ausschluss­fristen zu beachten. Ein Verstoß gegen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kann eine Befristung unwirksam machen und verhilft dem betroffenen Arbeitnehmer -wider erwartend- zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Unsere Arbeitgebermandanten betreuen wir frühzeitig bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, bei der Vorbereitung von Kündigungen und deren Verteidigung von dem Arbeitsgericht. Hier sind spezielle Fragen zu klären, z. B. ob der Betrieb überhaupt in den Anwendungsbereich des Kündi­gungsschutzgesetzes fällt, wie ggfs. eine soziale Auswahl bei der betriebsbedingten Kündigung durchzuführen ist und was im Zusammenhang mit besonderen Personengruppen (Schwerbehin­derungen, Schwangerschaft und Elternzeit) zwingend beachtet werden muss. Ggfs. sind beson­dere Zustimmungserfordernisse z. B. vom Integrationsamt bei Schwerbehinderung vor Aus­spruch einer Kündigung zu beachten oder ggfs. ist zuvor der Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören.

Nicht selten empfiehlt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Streitbeilegung durch Vergleich. Der Arbeitnehmer hat u. U. bereits eine neue Anstellung gefunden oder die Kündigung des Ar­beitgebers weist Schwächen auf, so dass der Kündigungsschutzprozess u. U. nicht erfolgreich beendet werden kann.

In der Regel werden Abfindungsvergleiche geschlossen. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch geschickte Verhandlungsweise eine angemessene Abfindung erzielt wird.

Auch Urlaubs­abgeltungsansprüche müssen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachtet und durchgesetzt werden.

Für den Arbeit­nehmer ist nicht zuletzt das Arbeitszeugnis von Interesse, um seine Berufschancen für die Zu­kunft zu wahren. Dabei hat sich in der Praxis eine für den Laien unverständliche Zeugnissprache herausgebildet. Oft verkennt der Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber in verklausulierter Form tat­sächlich ausdrücken will. Gern sind wir bei der Formulierung und Durchsetzung eines Arbeits­zeugnisses behilflich, welches dem beruflichen Fortkommen dienlich ist.