Patientenverfüfung

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sichert Ihr Recht auf Selbstbestimmung zu Lebzeiten. Dort regeln Sie, welche medizinischen Maßnahmen bei Unfällen und Krankheiten vorgenommen werden dürfen. Der Wille des Patienten wird also schriftlich festgehalten. Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung.

Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung halten Sie für das Gericht fest, wer im Notfall als Ihr persönlicher Betreuer bestellt werden soll. Diese Verfügung ist bindend. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Ihr Betreuer selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dasselbe gilt, wenn der Verdacht besteht, dass sich ihr Wille geändert hat, zum Beispiel bei einer Scheidung.

Betreuer unterliegen im Gegensatz zu Generalbevollmächtigten  der Aufsicht durch ein Gericht. Selbst wenn Sie niemandem eine Vorsorge- oder Generalvollmacht ausstellen wollen, finden Sie vielleicht jemanden für die Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht.

Wenn Ihre persönlichen Lebensfragen zu Rechtsfragen werden, stehen wir mit unseren Notaren vertrauensvoll zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns und lassen Sie sich fachkompetent beraten.

Anwaltskanzlei Gissel - Löffler - Rieping
Rechtsanwalt und Notar

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